In der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Basis der Allianz müssen Sie besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert eine Kündigung oder den ganzen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes.
Im Tarif Basis der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen – was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Am Eingang zu Ihrem Haus war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- (1) Wir sind berechtigt zu kündigen.
- (2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Vor einem Schadenfall haben Sie bestimmte Pflichten gegenüber dem Versicherer. Wenn die Allianz Sie auffordert, eine besonders gefährliche Situation zu beseitigen – etwa ein fehlendes Treppengeländer –, sollten Sie das innerhalb einer angemessenen Frist tun. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das dazu führen, dass der Vertrag gekündigt wird oder der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Ist die Beseitigung für Sie unzumutbar, greift diese Pflicht nicht.
Häufige Fragen
Was sind gefahrdrohende Umstände?
Das sind besonders gefährliche Situationen, wie im Beispiel ein fehlendes Treppengeländer am Hauseingang. Solche Umstände müssen Sie auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Muss ich gefahrdrohende Umstände immer sofort beseitigen?
Sie müssen sie auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist beseitigen. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet „leistungsfrei"?
Leistungsfrei bedeutet, dass der Versicherer im betreffenden Fall ganz oder teilweise nicht für den Schaden aufkommen muss.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025