Wer mit der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Basis der Allianz unzufrieden ist, hat mehrere Wege: eine Beschwerde direkt beim Versicherer oder Vermittler, das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann, die Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin sowie jederzeit den Rechtsweg. Hier finden Sie alle Ansprechpartner, Anschriften und die geltenden Beschwerdewerte im Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin:
- Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns.
- Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/ .
- Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
- Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website: www.versicherungsombudsmann.de).
- Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
- Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden.
- Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
- Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
- Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
- Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de.
- Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
- Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Service unzufrieden sind, können Sie sich zunächst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, steht Ihnen der neutrale Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle offen. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin richten. Und unabhängig von all dem bleibt Ihnen immer der Gang vor Gericht offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde zuerst wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/ .
Bis zu welchem Beschwerdewert ist der Ombudsmann zuständig?
Das Verfahren beim Versicherungsombudsmann können nur Verbraucher bzw. Verbraucherinnen durchführen, und der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder Berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Bleibt mir trotz Beschwerde der Rechtsweg offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025