Der Zusatzbaustein Sofortschutz der Privathaftpflichtversicherung der Allianz erstattet im Schadenfall maximal die vereinbarte Höchstentschädigung. Wie sich die Leistung berechnet und welche Entschädigungsgrenzen sowie Selbstbeteiligungen dabei zum Tragen kommen, erfahren Sie hier kompakt zusammengefasst.
Regelungen zur Berechnung der Entschädigung:
- Im Schadenfall erstatten wir maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
- Es gelten die mit uns vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden zahlt die Versicherung höchstens den Betrag aus, der als Höchstentschädigung im Vertrag festgelegt ist. Darüber hinaus können individuell vereinbarte Grenzen für einzelne Leistungen sowie eine Selbstbeteiligung die Höhe der Erstattung beeinflussen. Maßgeblich ist stets das, was im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wie viel wird im Schadenfall maximal erstattet?
Im Schadenfall wird maximal die vereinbarte Höchstentschädigung erstattet.
Welche Grenzen gelten bei der Entschädigung?
Es gelten die mit der Allianz vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Wird bei der Berechnung eine Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Ja, es gelten die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Wovon hängt die konkrete Höhe der Entschädigungsgrenzen ab?
Die konkreten Grenzen und Selbstbeteiligungen ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag.