In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz gelten schon vor einem Schaden bestimmte Obliegenheiten: Besonders gefahrdrohende Umstände müssen auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Kündigung und den ganzen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen – was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Ihr Hund beißt zum wiederholten Mal einen Dritten. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden dem Tier einen Maulkorb anzulegen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn von Ihrem Tier eine besondere Gefahr ausgeht, kann die Allianz Sie auffordern, diese Gefahr innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen – zum Beispiel durch einen Maulkorb bei einem Hund, der wiederholt zugebissen hat. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das den Versicherungsschutz gefährden. Ausnahme: Die Beseitigung wäre für Sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar.
Häufige Fragen
Welche Pflicht habe ich vor einem Versicherungsfall?
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Was passiert, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gibt es Ausnahmen von der Beseitigungspflicht?
Ja. Die Pflicht gilt nicht, soweit die Beseitigung der gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Wie sieht ein Beispiel für eine solche Maßnahme aus?
Beißt Ihr Hund wiederholt einen Dritten, reguliert die Allianz den Schaden und bittet Sie anschließend, dem Tier zur Vermeidung weiterer Schäden einen Maulkorb anzulegen.