Wer bei der Allianz die Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Smart abgeschlossen hat, verliert seinen Leistungsanspruch, wenn er nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht – auch der Versuch reicht dafür aus. Zusätzlich erklärt der Beitrag, wie sich veränderte Lebensumstände und neue Risiken wie ein weiterer Hund auf den Versicherungsschutz auswirken.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt unsere Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung).
Beispiel: Sie erwerben einen weiteren Hund.
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Beispiel: Sie haben ein Pferd versichert und schaffen sich zusätzlich einen Hund an.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um mehr oder überhaupt eine Leistung zu erhalten, riskiert den kompletten Anspruch – schon der bloße Versuch genügt. Verändern sich hingegen ehrlich die Lebensumstände und kommen neue Risiken hinzu, etwa durch ein weiteres Tier, sind diese zunächst mitgedeckt. Wichtig ist, solche Änderungen nach Aufforderung fristgerecht zu melden, damit der Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt die Pflicht zur Leistung. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Sind neue Risiken, etwa ein weiterer Hund, mitversichert?
Ja. Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, besteht bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Wann muss ich Veränderungen anzeigen?
Nach Aufforderung sind Sie verpflichtet, die Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Welche Risiken fallen nicht unter Erhöhung, Erweiterung und Vorsorge?
Nicht unter diese Regelungen fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.