Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Smart der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – andernfalls kann der Versicherer nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet an dem Tag, der im Vertrag als Beginn festgelegt wurde – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Bleibt diese Zahlung aus, kann der Versicherer nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten oder muss im Schadenfall unter Umständen nicht leisten. Rechtzeitige Zahlung ist also die Grundlage für einen lückenlosen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Wovon hängt der rechtzeitige Beginn des Schutzes ab?
Vom vereinbarten Zeitpunkt und von der rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Es gelten die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.