Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Komfort der Allianz schützt Sie als privaten Tierhalter oder private Tierhalterin. Auch andere Personen profitieren vom Schutz, etwa wenn ein Dritter Ihr Tier hütet – geltend machen können die Versicherungsleistung jedoch nur Sie selbst.
Der Schutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Tierhalter-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin als privater Tierhalter bzw. als private Tierhalterin.
Von Ihrer Tierhalter-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen (Mitversicherte), zum Beispiel wenn ein Dritter Ihr Tier hütet.
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz ist auf Sie als versicherte Person zugeschnitten, deckt aber auch Situationen ab, in denen jemand anderes vorübergehend auf Ihr Tier aufpasst. Diese mitversicherten Personen sind geschützt, können aber selbst keine Ansprüche aus dem Vertrag stellen – das bleibt Ihnen als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin vorbehalten.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Tierhalter-Haftpflicht im Tarif Komfort?
Sie gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin in Ihrer Eigenschaft als privater Tierhalter bzw. private Tierhalterin.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von der Tierhalter-Haftpflicht profitieren auch andere Personen als Mitversicherte, zum Beispiel wenn ein Dritter Ihr Tier hütet.
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin geltend machen.
Ist ein Tiersitter mitversichert, wenn er auf mein Tier aufpasst?
Ja. Wenn ein Dritter Ihr Tier hütet, profitiert diese Person als Mitversicherte vom Schutz Ihrer Tierhalter-Haftpflicht.