Im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf mehrere Personen rund um das versicherte Tier – von Miteigentümern über Hüter bis zu Reitbeteiligten. Wer konkret mitversichert ist und welche Voraussetzung dabei zu beachten ist, zeigt dieser Überblick.
Mitversichert sind folgende Personen:
- Miteigentümer:innen
- Mithalter:innen
- Hüter:innen
- Reiter:innen
- Reitbeteiligte
des versicherten Tieres.
Beispiele:
- Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen.
- Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur für Sie als Tierhalter, sondern auch für andere Personen, die mit dem versicherten Tier zu tun haben – etwa wenn jemand Ihren Hund beaufsichtigt oder Ihr Pferd reitet. Wichtig ist dabei, dass diese Personen die jeweilige Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausüben.
Häufige Fragen
Welche Personen sind im Tarif Komfort mitversichert?
Mitversichert sind Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen und Reitbeteiligte des versicherten Tieres.
Ist eine Person mitversichert, die meinen Hund beaufsichtigt?
Ja, Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen, sind als Beispiel für mitversicherte Hüter:innen genannt.
Gilt der Schutz auch für Reitbeteiligte an meinem Pferd?
Ja, Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten, sind mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz mitversicherter Personen?
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.