In der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz erfahren Sie, wann der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, wann Folgebeiträge zu zahlen sind und welche Zahlungsperioden und Zahlungsweisen möglich sind – inklusive der Regelung beim SEPA-Lastschriftverfahren.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag wird direkt nach Vertragsabschluss zahlbar – oder erst zum vereinbarten späteren Beginn des Versicherungsschutzes. Danach zahlen Sie Ihre Folgebeiträge regelmäßig zum Monatsersten der gewählten Periode. Ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt wird und auf welchem Weg, richtet sich nach Ihrem Antrag und Versicherungsschein. Klappt der Lastschrifteinzug aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht, kann der Versicherer künftig eine andere Zahlungsart verlangen.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Ist ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann muss ich die Folgebeiträge zahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Periode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, kann der Versicherer für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Woraus ergibt sich meine Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.