In der Privathaftpflichtversicherung Basis der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung jeweils zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Sinkt der neu kalkulierte Beitrag, wird er abgesenkt; steigt er, kann er erhöht werden.
Zeitpunkt der Anpassung:
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich die Kalkulation ändert, wird der Beitrag nicht sofort, sondern erst mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung angepasst. Fällt die neue Berechnung günstiger aus, profitieren Sie von einem niedrigeren Beitrag. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag entsprechend steigen.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag angepasst?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag ergibt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen höheren Beitrag ergibt?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag erhöhen.
Wird der Beitrag sofort nach der Feststellung angepasst?
Nein, die Anpassung erfolgt zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt.