Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz entscheidet die Art der Obliegenheitsverletzung über die Leistung: Vorsatz führt zum vollständigen Wegfall, grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung kürzen – zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht. Erfahren Sie, welche Nachweise Ihre Ansprüche schützen.
Nachteilige Auswirkungen auf die Leistungspflicht:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie eine vereinbarte Pflicht nicht ein, kann sich das auf die Leistung auswirken. Bei absichtlichem Verstoß entfällt der Anspruch, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Verstoß keinen Einfluss auf den Schadenfall oder die Leistung hatte, bleibt der Anspruch bestehen – außer bei arglistigem Handeln. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Pflichtverletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Kann ich trotz Pflichtverletzung eine Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Wann können wir den Vertrag wegen einer Pflichtverletzung kündigen?
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich und ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025