In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Komfort legen Sie selbst fest, welche Personen mitversichert sind – von der Variante Single über Single mit Kind(ern) und Paar bis hin zu Familie. Erfahren Sie, wer jeweils geschützt ist, wie lange Kinder außerhalb Ihres Haushalts mitversichert bleiben und welche Rolle Partner, Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung spielen.
Sie können in der Privat-Haftpflicht wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie:
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
- Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
a) Ehepartner:in / Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind. Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
- die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Je nach gewählter Variante schützt die Privat-Haftpflicht nur Sie selbst oder zusätzlich weitere Personen wie Kinder, Partner sowie in der Familien-Variante auch bestimmte weitere Angehörige. Kinder außerhalb Ihres Haushalts bleiben grundsätzlich mitversichert, bis sie nach Ausbildung oder Studium erstmals dauerhaft berufstätig sind und ein eigenes Einkommen erzielen. Welche Variante für Sie gilt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, welche Variante ich versichert habe?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind Kinder auch mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
Ja, in den Varianten Single mit Kind(ern) und Familie sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, endet die Mitversicherung jedoch nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald sie zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Sind in der Variante Paar auch die Kinder mitversichert?
Nein. In der Variante Paar sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Ist mein Partner mitversichert, wenn er in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist?
Ja. In den Varianten Paar und Familie ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin auch mitversichert, wenn er bzw. sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist.
Wer zählt in der Variante Familie zu den sonstigen mitversicherten Personen?
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind (Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners), sowie die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025