Mit dem Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe, wenn Karten oder Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen – von der Sperrung über die Wiederbeschaffung bis hin zu Notfallbargeld bis 1.500 Euro.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten:
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Maestro-, Bank- und Kreditkarten:
- Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden.
- Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall.
- Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
- Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente:
- Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte.
- Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist.
- Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin. Die Kosten hierfür übernehmen wir jedoch nicht.
- Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall.
- Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
SIM-Karten:
- Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte.
- Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung.
- Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall.
- Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
Notfallbargeld:
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen.
Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer bzw. unserer Versicherungsnehmerin Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Geldbeutelschutz ist eine praktische Soforthilfe für den Fall, dass Ihr Portemonnaie oder Ihre Dokumente verloren gehen oder gestohlen werden. Über eine Servicenummer erhalten Sie jederzeit Unterstützung beim Sperren und Wiederbeschaffen Ihrer Karten und Ausweise. Die Hilfe gilt für Sie und die Personen in Ihrem Haushalt. Zusätzlich kann Ihnen in einer akuten Notlage kurzfristig Bargeld bereitgestellt werden.
Häufige Fragen
Wer ist über den Geldbeutelschutz versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in sowie alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Wie erreiche ich die Hilfe bei Verlust oder Diebstahl?
Sie rufen die Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Der Service steht an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung; dabei wird ein qualifizierter Dienstleister eingesetzt.
Bis zu welcher Höhe werden Sperrung und Wiederbeschaffung übernommen?
Für Maestro-, Bank- und Kreditkarten, Ausweisdokumente sowie SIM-Karten übernehmen wir die Kosten jeweils bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten oder Dokumente einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
Werden missbräuchliche Abbuchungen von meiner Karte ersetzt?
Nein. Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird, ersetzen wir nicht. Bei SIM-Karten ersetzen wir jedoch Mobilfunkkosten, die durch missbräuchliche Verwendung bis zur Sperrung angefallen sind.
Wie funktioniert das Notfallbargeld?
Wenn Karten gestohlen wurden oder abhandengekommen sind und Sie dringend Bargeld benötigen, nehmen wir zunächst Kontakt mit Ihrer Bank auf. Ist das nicht möglich, leihen wir Ihnen bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Den Leihbetrag müssen Sie innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.