Beim Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Privathaftpflichtversicherung müssen Sie nach einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: den Fall unverzüglich melden, Auskünfte und Belege liefern sowie abhandengekommene Ausweisdokumente bei der Polizei anzeigen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, drohen Kündigung und Leistungsfreiheit.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
- Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandengekommen sind, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Folgen bei Verletzung einer Obliegenheit:
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt, sollten Sie den Versicherer möglichst schnell benachrichtigen und bei der Aufklärung mithelfen, indem Sie Fragen beantworten und Nachweise einreichen. Sind Ausweisdokumente verloren gegangen, ist eine Anzeige bei der Polizei nötig – bei Karten nur im Fall eines Diebstahls. Halten Sie sich nicht an diese Pflichten, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Versicherungsfall zuerst tun?
Sie müssen den Versicherer unverzüglich über den Versicherungsfall informieren.
Welche Mitwirkungspflichten habe ich?
Sie müssen jederzeit Auskunft erteilen und die angeforderten Belege einreichen.
Muss ich verlorene Ausweise oder Karten bei der Polizei anzeigen?
Abhandengekommene Ausweisdokumente müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Für Karten gilt dies nur, wenn diese gestohlen wurden.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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