In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz sind neben dem Tierhalter auch weitere Personen abgesichert, die mit dem versicherten Tier zu tun haben – etwa Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter und Reitbeteiligte. Wer den Hund beaufsichtigt oder das Pferd reitet, ist mitversichert, sofern dies nicht gewerbsmäßig erfolgt.
Mitversichert sind folgende Personen:
- Miteigentümer:innen
- Mithalter:innen
- Hüter:innen
- Reiter:innen
- Reitbeteiligte
des versicherten Tieres.
Beispiel:
- Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen.
- Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur für Sie als Tierhalter, sondern auch für andere Personen, die mit Ihrem Tier zu tun haben – zum Beispiel wenn jemand auf Ihren Hund aufpasst oder Ihr Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung reitet. Wichtig ist dabei, dass diese Personen das nicht beruflich beziehungsweise gewerbsmäßig tun.
Häufige Fragen
Welche Personen sind neben dem Halter mitversichert?
Mitversichert sind Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen und Reitbeteiligte des versicherten Tieres.
Ist eine Person mitversichert, die meinen Hund beaufsichtigt?
Ja. Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen, gehören zum Kreis der mitversicherten Personen.
Sind Reitbeteiligte beim Reiten meines Pferdes abgesichert?
Ja. Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten, sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei gewerbsmäßiger Tätigkeit?
Nein. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.