Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz schützt Sie und mitversicherte Personen vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, die Ihr Tier verursacht. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden.
Die Tierhalter-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche wegen Schäden gegen Sie geltend, die Ihr Tier verursacht hat.
- Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht Ihr Tier bei einem anderen Menschen einen Schaden und werden Sie dafür zur Verantwortung gezogen, springt die Tierhalter-Haftpflicht ein. Wichtig ist, dass es sich um die private, also nicht gewerbliche Haltung der im Versicherungsschein genannten Tiere handelt und dass der Schaden während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Abgedeckt sind dabei Personen-, Sach- sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Häufige Fragen
Wer ist über die Tierhalter-Haftpflicht geschützt?
Geschützt sind Sie und die mitversicherten Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter.
Welche Haltung ist versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden, die aus dem Schadenereignis folgen.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Schadenereignis während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist.
Kommt es auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung an?
Nein. Maßgeblich ist das Schadenereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.