Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Smart der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag, wird dieser abgesenkt; bei einem höheren Beitrag kann eine Erhöhung erfolgen.
Zeitpunkt der Anpassung:
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
Ergebnis der Neukalkulation:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich nach einer Überprüfung herausstellt, dass der Beitrag angepasst werden muss, geschieht dies zum Start der nächsten Versicherungsperiode. Fällt die Berechnung günstiger aus, sinkt der Beitrag. Fällt sie höher aus, ist eine Erhöhung möglich.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag angepasst?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag ergibt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.