Der Tarif Smart der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz läuft für die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand kündigt. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfrist zum Ablauf gilt und welche Form Ihre Kündigung erfüllen muss.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Beträgt diese mindestens ein Jahr, verlängert er sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr von selbst – es sei denn, eine der beiden Seiten kündigt. Wollen Sie die Verlängerung verhindern, muss Ihre Kündigung rechtzeitig vor dem Ablauf vorliegen und in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann muss die Kündigung spätestens vorliegen, wenn der Vertrag am 01.01.2021 abläuft?
Ihre Kündigung muss uns in diesem Fall spätestens am 01.10.2020 zugehen.