In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz sind Ansprüche zwischen mitversicherten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie eigene Ansprüche nicht versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft und für bestimmte Regressansprüche bei Personenschäden.
Mit Ihrer Tierhalter-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Nicht versichert sind daher:
- Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch:
- bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, zum Beispiel Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Ihr Tier kümmert
- bei Personenschäden für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhalter-Haftpflicht ist auf Schäden gegenüber fremden Personen ausgerichtet. Personen, die im selben Haushalt leben und mitversichert sind, können untereinander keine Ansprüche geltend machen. Wer dagegen außerhalb Ihres Haushalts lebt – etwa eine helfende Nachbarin – ist im Schadensfall geschützt. Auch bestimmte Kostenträger können bei Personenschäden auf die Versicherung zurückgreifen, sofern die Beteiligten nicht als Familienangehörige im selben Haushalt wohnen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen im Haushalt lebenden Personen versichert?
Nein. Ansprüche von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Ansprüche dieser Personen untereinander sind nicht versichert.
Sind meine eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen abgedeckt?
Nein. Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen sind nicht versichert.
Ist meine Nachbarin geschützt, wenn sie sich um mein Tier kümmert?
Ja. Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, zum Beispiel Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Ihr Tier kümmert.
Sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern versichert?
Ja, bei Personenschäden für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025