Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz verweigert die Leistung, wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuschen – auch der Versuch genügt. Zugleich sind Risikoänderungen wie ein weiterer Hund über die Vorsorgeversicherung mitversichert, sofern Sie diese rechtzeitig anzeigen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt unsere Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu. Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages mitversichert (Erhöhung und Erweiterung).
Beispiel: Sie erwerben einen weiteren Hund.
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung).
Beispiel: Sie haben ein Pferd versichert und schaffen sich zusätzlich einen Hund an.
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um mehr oder überhaupt eine Entschädigung zu erhalten, riskiert, dass der Versicherer nicht zahlt – schon der Versuch reicht dafür aus. Verändert sich Ihre Situation, etwa durch ein zusätzliches Tier, besteht zunächst vorübergehend Schutz. Damit dieser dauerhaft erhalten bleibt, sollten Sie solche Änderungen fristgerecht melden, sobald der Versicherer dazu auffordert.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, entfällt die Leistungspflicht. Das gilt auch für den Versuch einer solchen Täuschung.
Bin ich versichert, wenn ich mir ein weiteres Tier anschaffe?
Kommt ein bisher nicht versichertes Risiko hinzu, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang (Vorsorgeversicherung).
Bis wann muss ich eine Veränderung anzeigen?
Nach Aufforderung sind Sie verpflichtet, die Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Sind alle neuen Risiken über die Vorsorge mitversichert?
Nein. Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Jagd.