In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung stets zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Fällt die Neukalkulation niedriger aus, wird der Beitrag gesenkt; ergibt sie einen höheren Wert, kann der Beitrag erhöht werden.
Zeitpunkt der Anpassung:
- Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Pflicht, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag neu berechnet, greift die Änderung erst mit der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Sinkt der neu berechnete Beitrag, wird er entsprechend gesenkt. Steigt er, kann der Versicherer ihn erhöhen.
Häufige Fragen
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag ergibt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Pflicht, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz.