Wird der Beitrag der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz aufgrund einer Neukalkulation erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie die Mitteilung erfolgt und wann eine reine Erhöhung der Versicherungssteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Das gilt für Mitteilung und Kündigung:
- Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Steigt Ihr Beitrag durch eine Neukalkulation, dürfen Sie den Vertrag beenden. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei Ihnen ankommt. Für die Frist reicht es, dass Ihre Kündigung rechtzeitig abgeschickt wird. Wird der Beitrag dagegen nur wegen einer höheren Versicherungssteuer teurer, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragserhöhung werden Sie auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung zugehen.