Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz genießt in erster Linie der Versicherungsnehmer den Schutz der Privat-Haftpflicht. Doch auch mitlebende Personen profitieren als Mitversicherte – geltend machen kann die Versicherungsleistung jedoch nur der Versicherungsnehmer selbst.
Der Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als "Privat-Haftpflicht" bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer stehen Sie im Mittelpunkt des Vertrags: Der Schutz der Privat-Haftpflicht gilt für Sie. Menschen, die mit Ihnen zusammenleben, können ebenfalls über den Vertrag abgesichert sein. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, sind allerdings nur Sie als Versicherungsnehmer berechtigt.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Privat-Haftpflicht im Tarif Smart?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer geltend machen.
Was ist mit dem Begriff "Privat-Haftpflicht" gemeint?
"Privat-Haftpflicht" ist die verkürzte Bezeichnung für die Privat-Haftpflichtversicherung.