Die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Smart schützt Sie und mitversicherte Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen und was als Versicherungsfall gilt.
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens:
- (1) als Privatperson,
- (2) nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- (1) Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- (2) Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- (3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- (4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht im Tarif Smart springt ein, wenn Sie als Privatperson im Alltag jemandem einen Schaden zufügen und dieser Sie dafür in Anspruch nimmt. Geschützt sind Sie und die mitversicherten Personen bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen. Nicht abgedeckt sind Schäden, die aus einem Beruf oder Gewerbe entstehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Schaden beim Dritten eintritt – nicht der Zeitpunkt der Ursache.
Häufige Fragen
Wer ist über die Privathaftpflicht Smart geschützt?
Geschützt sind Sie sowie die mitversicherten Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter im Umfang der Bestimmungen.
Welche Risiken sind versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend, es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten und Folge ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Sind berufliche oder gewerbliche Risiken abgedeckt?
Nein, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson, nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.