In der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz begrenzen mehrere Faktoren die Leistung: die vereinbarte Versicherungssumme, mögliche Grenzen bei mehreren Versicherungsfällen im Jahr, eine optionale Selbstbeteiligung sowie Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens. Ein Überblick über die einzelnen Leistungsgrenzen und ihre Bedeutung.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- (1) auf derselben Ursache oder
- (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung aus dem Tarif hat klare Obergrenzen: Bezahlt wird höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme – auch wenn mehrere Personen betroffen sind. Reine Kosten werden dabei zusätzlich getragen und nicht auf die Summe angerechnet. Für ein Versicherungsjahr kann eine Höchstgrenze über mehrere Schäden hinweg festgelegt sein, und mehrere zusammenhängende Fälle können als ein Fall zählen. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie bei jedem Fall einen festgelegten Anteil selbst. Wer die Regulierung durch eigenes Verhalten verzögert oder verhindert, muss den daraus entstehenden Mehraufwand selbst tragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung pro Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsschutz mehrere entschädigungspflichtige Personen umfasst.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Fall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Fall gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Habe ich eine Selbstbeteiligung?
Nur wenn besonders vereinbart. Dann beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was passiert bei Mehraufwand durch mein Verhalten?
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.