In der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Schutz wie vereinbart startet, sollte der erste oder einmalige Beitrag pünktlich beim Versicherer eingehen. Zahlen Sie diesen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer nach den gesetzlichen Regelungen unter Umständen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Zahlung des ersten Beitrags?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zum Versicherungsbeginn?
Diese Regelungen gelten im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.