Die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Premium schützt Sie und mitversicherte Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – nicht jedoch aus beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen und wann ein Schadenereignis vorliegt.
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens
- (1) als Privatperson,
- (2) nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- (1) Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- (2) Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- (3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- (4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie oder mitversicherte Personen im privaten Alltag jemandem einen Schaden zufügen und dieser Dritte deshalb Schadenersatz von Ihnen verlangt. Gemeint sind Situationen aus dem täglichen Leben als Privatperson – berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten sind davon nicht erfasst. Damit der Schutz greift, müssen bestimmte Voraussetzungen zusammenkommen, unter anderem ein während der Vertragslaufzeit eingetretenes Schadenereignis mit einem Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden.
Häufige Fragen
Wer ist über die Privathaftpflicht Premium geschützt?
Geschützt sind Sie selbst sowie die mitversicherten Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter.
Welche Risiken sind versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter muss Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen, es müssen gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts vorliegen, das Schadenereignis muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein und Folge muss ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden sein.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an.