In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz bestimmen mehrere Leistungsgrenzen den Umfang der Entschädigung: die vereinbarte Versicherungssumme, die Behandlung von Kosten, die Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen im Versicherungsjahr, eine mögliche Selbstbeteiligung und der Mehraufwand aufgrund eigenen Verhaltens.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- (1) auf derselben Ursache oder
- (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, wie weit der Versicherungsschutz im Schadenfall reicht. Ausgezahlt wird höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme, während Kosten wie Prozesskosten grundsätzlich zusätzlich betrachtet werden. Werden mehrere Schäden einer gemeinsamen Ursache zugeordnet, gelten sie als ein einziger Versicherungsfall. Zusätzlich können eine jährliche Höchstbegrenzung und eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Wer selbst die Regulierung eines Anspruchs erschwert, muss für den daraus entstehenden Mehraufwand einstehen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird ein Schaden ersetzt?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was passiert, wenn die Schadenerledigung an meinem Verhalten scheitert?
Falls die verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, muss der Versicherer für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.