Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Premium mitversichert ist, bleibt auch bei Trennung oder im Todesfall des Versicherungsnehmers geschützt: Zieht eine mitversicherte Person aus, läuft der Schutz bis zum Ende des Versicherungsjahres, mindestens sechs Monate. Nach dem Tod bleiben mitversicherte Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags versichert – mit klaren Regeln zur Fortführung.
Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft:
Eine mitversicherte Person lebt nicht mehr mit Ihnen im selben Haushalt. Beispiel: Ihre Tochter heiratet und gründet einen eigenen Haushalt.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Fortsetzung der Privat-Haftpflichtversicherung nach Ihrem Tod:
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert. Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die Person, die als Lebenspartner:in eingetragen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine dieser Personen beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
Wir können stattdessen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, endet der Schutz für mitversicherte Personen nicht sofort. Zieht jemand aus dem gemeinsamen Haushalt aus, gibt es eine Übergangszeit. Und auch nach einem Todesfall bleiben die mitversicherten Personen zunächst abgesichert, mit der Möglichkeit, den Vertrag fortzuführen oder zu beenden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine mitversicherte Person nach dem Auszug geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was passiert mit dem Schutz mitversicherter Personen nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert.
Kann der Ehe- oder Lebenspartner die Versicherung nach dem Todesfall kündigen?
Ja. Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die eingetragene Person als Lebenspartner:in jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wie wird die Versicherung nach dem Todesfall fortgesetzt?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den Ehe- oder Lebenspartner beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter. Alternativ kann ein neues Vertragsangebot gemacht werden, das angenommen oder abgelehnt werden kann.