In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr. Wie Sie zum Ablauf kündigen, welche Frist von drei Monaten gilt und warum die Textform genügt, erfahren Sie hier.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgehaltene Laufzeit. Läuft er über mindestens ein Jahr und kündigt ihn keine der beiden Seiten, verlängert er sich Jahr für Jahr von selbst. Wollen Sie oder der Versicherer das beenden, muss die Kündigung rechtzeitig – spätestens drei Monate vor dem Ablauftermin – beim jeweils anderen ankommen. Dafür reicht eine schriftliche Nachricht wie eine E-Mail oder ein Brief, aus der klar hervorgeht, wer sie abgeschickt hat.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch der Versicherer kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Läuft der Vertrag zum Beispiel am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wer kann den Vertrag zum Ablauf kündigen?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Vertrag zum Ablauf kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025