Bei der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Basis der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen mit einem Rücktritt oder mit Leistungsfreiheit rechnen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
- Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit der Schutz Ihrer Privathaftpflicht wie vereinbart startet, sollten Sie den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich begleichen. Zahlen Sie zu spät, kann die Allianz nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten oder muss im Schadenfall unter Umständen nicht leisten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Basis?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei verspäteter Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Wovon hängt der genaue Beginntermin ab?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der konkrete Termin ergibt sich aus Ihrem Vertrag.