Nach einem Schadenfall in der Privathaftpflichtversicherung Basis der Allianz dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen. Erfahren Sie hier, welche Frist für die Kündigung gilt, warum die Textform nötig ist und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
- Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
- Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform.
- Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadenfall, haben beide Seiten – Sie und der Versicherer – die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wer kündigen möchte, muss dies schriftlich in Textform tun, etwa per E-Mail oder Brief, und dabei die vorgegebene Frist beachten. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.