Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz prüft im Schadenfall zunächst, ob die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche berechtigt sind, erstattet berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – auch vor Gericht auf eigene Kosten.
Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Leistungen:
Prüfung der Haftpflichtfrage:
Wir prüfen, ob die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Erstattung berechtigter Ansprüche:
Sind die gegen Sie gestellten Ansprüche berechtigt, zahlen wir den erstattungsfähigen Schaden.
Wenn Sie einen Gegenstand eines Dritten beschädigten, ersetzen wir die Reparaturkosten. Sollten die voraussichtlichen Kosten der Reparatur den Zeitwert der Sache übersteigen, zahlen wir anstatt der Reparaturkosten den Zeitwert.
Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche:
Soweit die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, wehren wir sie ab.
Wir führen den Rechtsstreit auf unsere Kosten.
Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie kommt, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen und auf unsere Kosten. Diese Kosten rechnen wir nicht auf die Versicherungssumme an.
Wir sind zudem bevollmächtigt, alle Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben, die uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, für den Sie als Tierhalter verantwortlich gemacht werden, prüft die Versicherung zunächst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte Ansprüche werden für Sie abgewehrt – bei einem Rechtsstreit übernimmt die Versicherung die Prozessführung und die Kosten. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Schadenersatzanspruch gegen mich erhoben wird?
Wir prüfen, ob die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Was wird bei berechtigten Ansprüchen erstattet?
Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir den erstattungsfähigen Schaden. Bei einem beschädigten Gegenstand eines Dritten ersetzen wir die Reparaturkosten. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Zeitwert, zahlen wir anstatt der Reparaturkosten den Zeitwert.
Was ist der Zeitwert?
Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Was geschieht bei unberechtigten Ansprüchen?
Soweit die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, wehren wir sie ab und führen den Rechtsstreit auf unsere Kosten.
Werden die Prozesskosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen und auf unsere Kosten. Diese Kosten rechnen wir nicht auf die Versicherungssumme an.