Im Tarif Premium der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Erfahren Sie, wie Kostenaufwendungen behandelt werden, wann mehrere Versicherungsfälle als einer gelten, was bei einer Selbstbeteiligung gilt und wann ein Mehraufwand nicht übernommen wird.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- auf derselben Ursache oder
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen im Schadenfall gezahlt wird. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Kosten der Regulierung werden davon getrennt behandelt, mehrere zusammenhängende Fälle können als ein Fall zählen und eine vereinbarte Selbstbeteiligung mindert die Leistung. Die genauen Werte stehen in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird im Schadenfall gezahlt?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Fall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Was gilt bei einer Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Wann wird ein Mehraufwand nicht übernommen?
Scheitert die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.