Wie die Allianz in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium die Beitragsanpassung berechnet, folgt festen Regeln: Alle drei Kalenderjahre werden bestehende Verträge neu kalkuliert – anhand der Schaden- und Kostenentwicklung sowie der voraussichtlichen künftigen Entwicklung, nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Turnus der Beitragsanpassung:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir alle drei Kalenderjahre die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Zugrunde gelegt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was bei der Neukalkulation nicht verändert wird:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Zusammenfassung der Verträge:
Für die Neukalkulation werden Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Wenn eigene Daten nicht ausreichen:
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die folgende Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob der Beitrag noch zur Schaden- und Kostenlage passt. Dabei fließt sowohl die bisherige als auch die erwartete Entwicklung ein. Der Anbieter darf dabei seinen Gewinnanteil nicht anheben und Ihre Nachlässe bleiben unangetastet. Ähnliche Verträge werden gemeinsam betrachtet, und wenn die eigenen Zahlen nicht ausreichen, wird auf branchenweite Statistiken zurückgegriffen.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden alle drei Kalenderjahre im Rahmen einer Neukalkulation überprüft.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten – sowohl die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung als auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann der Gewinnansatz bei der Anpassung erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten nicht als Grundlage aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.