Wer die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis nutzt, ist bei veränderten Lebensumständen automatisch abgesichert: Risikoerhöhungen und -erweiterungen sind sofort mitversichert, neu entstehende Risiken wie Familiengründung oder Immobilienerwerb genießen über die Vorsorgeversicherung befristeten Schutz – wichtig ist jedoch die rechtzeitige Anzeige.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung):
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Katze und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken:
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
- Gründung einer Familie
- Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- Anschaffung eines Öltanks
- Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses
- Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Anzeigepflicht:
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Ausnahme – versicherungspflichtige Risiken:
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Ihre Lebensumstände, sind bestehende Risiken meist automatisch weiter abgesichert, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Für einige neu entstehende Risiken – etwa eine Familiengründung oder der Kauf einer Immobilie – besteht zunächst ein zeitlich begrenzter Vorsorgeschutz. Damit dieser Schutz erhalten bleibt, sollten Sie solche Veränderungen nach Aufforderung fristgerecht melden. Für Risiken mit gesetzlicher Versicherungspflicht, wie ein Kraftfahrzeug, greift diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Muss ich eine Risikoerhöhung selbst melden?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen (Erhöhung und Erweiterung) sind automatisch und sofort mitversichert. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Wie lange gilt der Schutz für neu entstehende Risiken?
Für die genannten neu entstehenden Risiken besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang (Vorsorgeversicherung).
Welche neuen Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu zählen die Gründung einer Familie, die Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung), die Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht melde?
Sie sind nach Aufforderung verpflichtet, neue Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gilt die Vorsorge auch für ein neues Auto?
Nein. Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht – zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs –, fallen nicht unter die Regelungen zu Erhöhung, Erweiterung und Vorsorge.