In der Privathaftpflichtversicherung Basis der Allianz bleiben mitversicherte Personen auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt oder im Todesfall des Versicherungsnehmers noch für einen bestimmten Zeitraum geschützt – hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie die Versicherung fortgeführt werden kann.
Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft:
Eine mitversicherte Person lebt nicht mehr mit Ihnen im selben Haushalt. Beispiel: Ihre Tochter heiratet und gründet einen eigenen Haushalt.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Fortsetzung der Privat-Haftpflichtversicherung nach Ihrem Tod:
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert.
Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die Person, die als Lebenspartner:in eingetragen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine dieser Personen beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
Wir können stattdessen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Zieht eine mitversicherte Person aus dem gemeinsamen Haushalt aus, endet ihr Schutz nicht sofort, sondern läuft für eine Übergangszeit weiter. Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleiben die mitversicherten Personen zunächst geschützt, und der Partner kann selbst entscheiden, ob und wie der Vertrag fortgeführt wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange sind mitversicherte Personen nach dem Auszug noch geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was passiert mit dem Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert. Der Vertrag kann fortgeführt oder gekündigt werden.
Wie kann der Ehe- oder Lebenspartner die Versicherung fortsetzen?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den Ehe- oder Lebenspartner beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer und die Versicherung besteht weiter. Alternativ kann die Allianz ein neues Vertragsangebot machen, das angenommen oder abgelehnt werden kann.
Kann der Vertrag nach dem Tod gekündigt werden?
Ja. Der Ehepartner oder die als Lebenspartner:in eingetragene Person kann die Versicherung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.