Erhöht sich in der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, haben Sie ein Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung im Überblick:
- Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
- Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation steigt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hin und informiert Sie rechtzeitig, bevor der höhere Beitrag gilt. Wichtig: Steigt nur die Versicherungssteuer, entsteht dadurch kein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. Sie werden in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Habe ich auch bei einer Erhöhung der Versicherungssteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.