In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis erfahren Sie, wann der erste und einmalige Beitrag fällig wird, wann Folgebeiträge zu zahlen sind, welche Zahlungsperioden möglich sind und was beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag:
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge:
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode:
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise:
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag. Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Den ersten Beitrag zahlen Sie direkt nach Vertragsabschluss – oder erst später, wenn ein späterer Beginn vereinbart wurde. Die weiteren Beiträge werden am Monatsersten Ihrer gewählten Zahlungsperiode fällig. Wie oft Sie zahlen, hängt von Ihrer Vereinbarung ab und steht in Ihren Unterlagen. Klappt der Lastschrifteinzug aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht, kann künftig eine andere Zahlungsart verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann muss ich Folgebeiträge zahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Wenn ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden kann und Sie dies zu vertreten haben, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.