Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz schließt bestimmte Sachverhalte vom Versicherungsschutz aus – etwa nicht private Tierhaltung, Vorsatz, Schäden unter Angehörigen, Asbest, die Übertragung von Krankheiten oder abhandengekommene Sachen. Hier erfahren Sie, wo kein Schutz besteht und wo der weltweite Schutz gilt.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierhalter-Haftpflicht umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Ausschluss – Was ist das genau?
Nicht private Tierhaltung:
Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres
- für landwirtschaftliche Zwecke
- für gewerbliche Zuchtzwecke
- für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke
- bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
- zur Ausübung der Jagd
- für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung (z. B. als Sprengstoffsuchhund)
Vorsatz:
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen:
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
- die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Asbest:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Übertragung von Krankheiten:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit resultieren
- Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Abhandengekommene Sachen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger:
Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Sie als privaten Tierhalter, wenn Ihr Tier einem anderen einen Schaden zufügt. Wird das Tier jedoch beruflich, gewerblich oder für die Jagd genutzt, oder verursachen Sie einen Schaden absichtlich, greift der Schutz nicht. Auch Ansprüche innerhalb der Familie, aus Verträgen sowie einige besondere Fälle wie Asbest, verlorene Sachen oder Schäden durch Fahrzeuge sind ausgenommen. Der Schutz gilt weltweit, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland liegt.
Häufige Fragen
Besteht Schutz, wenn ich mein Tier gewerblich oder für die Jagd nutze?
Nein. Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres für landwirtschaftliche Zwecke, für gewerbliche Zuchtzwecke, für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke, bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art, zur Ausübung der Jagd sowie für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung (z. B. als Sprengstoffsuchhund).
Sind Schäden versichert, die ich grob fahrlässig verursache?
Ja. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz. Führen Sie den Versicherungsfall jedoch vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden gegenüber meinen Angehörigen mitversichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Sind Schäden durch die Übertragung von Krankheiten versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Übertragung einer Krankheit sowie Sachschäden durch Krankheiten Ihnen gehörender, von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.