Die Privathaftpflichtversicherung im Tarif Komfort der Allianz bezieht auch weitere Personen in den Schutz ein: Au-pairs und vorübergehend eingegliederte Personen, im Haushalt beschäftigte oder gefälligkeitshalber tätige Personen sowie Notfallhelfer, die bei einem Notfall Hilfe leisten. Dabei gelten jeweils klare Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Mitversichert sind immer auch die nachfolgend genannten Personen:
Au-pairs und andere vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen
Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind. Dies sind insbesondere:
- Au-pairs
- Austauschschüler:innen
Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie.
Beispiel: Ihre angestellte Haushaltshilfe oder Ihre Kinderbetreuerin ist mitversichert.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen.
Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Notfallhelfer:in
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Beispiel: Beim Versuch, Ihnen nach einem Skiunfall zu helfen, schädigt der Helfer einen anderen Skifahrer.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Privathaftpflicht gilt nicht nur für Sie, sondern erstreckt sich auch auf bestimmte weitere Personen rund um Ihren Haushalt. Dazu gehören etwa ein Au-pair, das vorübergehend bei Ihnen lebt, Ihre Haushaltshilfe während ihrer Tätigkeit, ein Nachbar, der Ihnen einen Gefallen tut, oder jemand, der Ihnen in einem Notfall spontan zu Hilfe eilt. In einzelnen Fällen greift der Schutz jedoch nicht, etwa wenn eine andere Haftpflichtversicherung einspringt oder es sich um Arbeitsunfälle handelt.
Häufige Fragen
Ist mein Au-pair über meine Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind – dazu zählen insbesondere Au-pairs und Austauschschüler:innen. Es besteht jedoch kein Schutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist.
Ist meine Haushaltshilfe mitversichert?
Ja, Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie mitversichert. Ausgeschlossen sind allerdings Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Ist ein Nachbar mitversichert, der mir einen Gefallen tut?
Ja. Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen – zum Beispiel der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut.
Sind Notfallhelfer:innen mitversichert?
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind. Nicht mitversichert sind jedoch berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen wie Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025