In der Privathaftpflicht Komfort der Allianz gibt es klare Grenzen des Schutzes: Vorsatz, Schäden zwischen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt, Ansprüche rund um Fahrzeuge, Asbest, Strahlen oder abhandengekommene Sachen bleiben außen vor. Welche Ausschlüsse und Einschränkungen gelten und wo Sie dennoch versichert sind, erfahren Sie hier.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Vorsatz
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
- die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Schadenfälle von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen Sie von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen
Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit von Ihnen in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen oder erbrachten Leistungen, sofern Ihnen deren Mangelhaftigkeit bekannt war.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen.
Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Anfeindung, Schikane, Belästigung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane und Belästigung.
Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie oder mitversicherte Personen resultieren
- Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Senkungen, Erdrutsch, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsch
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen, zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Abhandengekommene Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger
Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Beispiel: Schäden beim Gebrauch Ihres eigenen Autos sind nicht versichert. Hierfür muss eine gesonderte Kraftfahrtversicherung abgeschlossen werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie die abweichend hiervon nach Ziffer 2.2.3 vereinbarten Einschlüsse bestimmter Fahrzeuge.
Ungewöhnliche und gefährliche Betätigung
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine auf Dauer angelegte ungewöhnliche und gefährliche Betätigung.
Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Beispiel: Vorständin des örtlichen Fußballvereins
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht Komfort schützt Sie in vielen Alltagssituationen – aber nicht in jedem Fall. Bestimmte Bereiche sind bewusst ausgeklammert: etwa absichtlich verursachte Schäden, Streitigkeiten innerhalb der eigenen Familie im gemeinsamen Haushalt, Risiken rund um Fahrzeuge oder besonders spezielle Gefahren wie Asbest und Strahlung. Für einige dieser Bereiche brauchen Sie eine eigene Versicherung, für andere gilt in bestimmten Konstellationen trotzdem Schutz. Prüfen Sie im Zweifel die einzelnen Punkte genau.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden versichert?
Ja. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz. Nur wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Schutz.
Sind Schäden zwischen Angehörigen mitversichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Vertrag versicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Sind Schäden mit dem eigenen Auto abgedeckt?
Nein. Schäden beim Gebrauch Ihres eigenen Autos sind nicht versichert. Hierfür muss eine gesonderte Kraftfahrtversicherung abgeschlossen werden. Beachten Sie zudem die nach Ziffer 2.2.3 vereinbarten Einschlüsse bestimmter Fahrzeuge.
Bin ich im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. So sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Sind Schäden durch die Übertragung von Krankheiten ausgeschlossen?
Grundsätzlich sind Ansprüche wegen Personenschäden aus der Übertragung einer Krankheit sowie wegen Sachschäden durch Krankheiten Ihrer Tiere ausgeschlossen. In beiden Fällen besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.