Bei der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Komfort der Allianz bleibt der Schutz für mitversicherte Personen auch dann bestehen, wenn die häusliche Gemeinschaft endet oder der Versicherungsnehmer verstirbt – mit klaren Regeln zu Fristen, Fortsetzung und Kündigung.
Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft:
Eine mitversicherte Person lebt nicht mehr mit Ihnen im selben Haushalt.
Beispiel: Ihre Tochter heiratet und gründet einen eigenen Haushalt.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Fortsetzung der Privat-Haftpflichtversicherung nach Ihrem Tod:
- Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert.
- Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die Person, die als Lebenspartner:in eingetragen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
- Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine dieser Person beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
- Wir können stattdessen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin entweder annehmen oder ablehnen.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine mitversicherte Person auszieht und einen eigenen Haushalt gründet, endet ihr Schutz nicht sofort, sondern läuft noch eine Weile weiter. Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleiben mitversicherte Personen zunächst geschützt und der nahestehende Partner kann entscheiden, ob der Vertrag fortgeführt, gekündigt oder ein neues Angebot angenommen wird.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine ausgezogene mitversicherte Person geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was passiert mit der Versicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Mitversicherte Personen sind bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter versichert. Der Ehe- oder Lebenspartner kann die Versicherung fortsetzen, kündigen oder ein neues Vertragsangebot annehmen.
Wie wird der Ehe- oder Lebenspartner zum neuen Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die eingetragene Lebenspartner:in beglichen, wird diese Person zum Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin und die Versicherung besteht weiter.
Kann der Vertrag nach dem Tod gekündigt werden?
Ja. Die Versicherung kann durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder die eingetragene Lebenspartner:in jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025