Wer eine Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz hat, muss nach einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten beachten: den Schaden unverzüglich anzeigen, für Abwendung und Minderung sorgen, Weisungen befolgen sowie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Werden diese Obliegenheiten verletzt, drohen Kündigung und Leistungsfreiheit.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen
Was müssen Sie genau beachten?
Anzeige des Versicherungsfalls:
Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
Beispiel: Wenn Sie feststellen, dass an einer Arbeitsmaschine Getriebeöl ausläuft, müssen Sie unverzüglich eine Schutzvorkehrung hiergegen treffen und das Getriebeöl mit einem Ölbindemittel vom Boden aufnehmen.
- Dabei müssen Sie unsere Weisungen, soweit diese für Sie zumutbar sind, befolgen. Ferner müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
- Wenn mehrere Versicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind und diese unterschiedliche Weisungen erteilen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens erstatten wir?
Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.
- Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, erstatten wir nicht.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Gestatten Sie uns Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht.
- Erteilen Sie uns jederzeit ausführliche und wahrheitsgemäße Auskunft und unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung.
- Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden.
Besondere Mitteilungs- und Mitwirkungsobliegenheiten:
Folgende Sachverhalte müssen Sie uns unverzüglich anzeigen:
- Ein Haftpflichtanspruch wird gegen Sie erhoben.
- Ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren wird gegen Sie eingeleitet.
- Ein Mahnbescheid wird gegen Sie erlassen.
- Ihnen wird gerichtlich der Streit verkündet.
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht.
Wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, müssen Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sie müssen ihm bzw. ihr Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Welche Folgen kann die Nichtbeachtung für Sie haben?
Beachten Sie die nach dem Versicherungsfall bestehenden Obliegenheiten nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden sollten Sie schnell handeln: Melden Sie den Vorfall sofort, versuchen Sie, den Schaden möglichst gering zu halten, und arbeiten Sie bei der Aufklärung mit. Auch rechtliche Schritte gegen Sie – etwa ein Mahnbescheid oder ein Gerichtsverfahren – müssen Sie umgehend mitteilen. Halten Sie sich nicht an diese Pflichten, kann dies dazu führen, dass der Versicherer kündigt oder nicht mehr voll leisten muss.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.
Werden mir Aufwendungen zur Schadenminderung erstattet, wenn sie erfolglos bleiben?
Ja, wenn Sie die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten durften oder sie gemäß den Weisungen des Versicherers gemacht haben. Aufwendungen für Feuerwehr oder andere im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichtete werden nicht erstattet.
Welche rechtlichen Schritte muss ich anzeigen?
Unverzüglich anzuzeigen sind ein gegen Sie erhobener Haftpflichtanspruch, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren, ein Mahnbescheid sowie eine gerichtliche Streitverkündung.
Wer führt das Verfahren, wenn ich verklagt werde?
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie dem Versicherer die Führung des Verfahrens überlassen. Er beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin, dem bzw. der Sie Vollmacht, alle erforderlichen Auskünfte und die angeforderten Unterlagen geben müssen.
Was passiert, wenn ich die Obliegenheiten nicht beachte?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025