Wer mit der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz nicht zufrieden ist, hat mehrere Beschwerdewege: direkt beim Versicherer oder Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der BaFin sowie den Rechtsweg. Hier finden Sie Anschriften, Zuständigkeiten und die geltenden Beschwerdewert-Grenzen im Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
- Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin: Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
- Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen: Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website: www.versicherungsombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
- Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht: Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
- Rechtsweg: Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit Ihrer Jagd-Haftpflicht Komfort unzufrieden, können Sie sich zunächst direkt an die Allianz oder an Ihren Vermittler wenden. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es zusätzlich neutrale Anlaufstellen: den Ombudsmann für Versicherungen als Schlichtungsstelle und die BaFin als Aufsichtsbehörde. Der Weg zu einem Gericht bleibt Ihnen dabei jederzeit offen.
Häufige Fragen
Wohin richte ich eine Beschwerde zuerst?
Sie können sich direkt an die Allianz oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Allianz der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Bleibt der Rechtsweg trotz Beschwerde offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.