Die Allianz bietet im Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung ein vereinfachtes Verfahren, um überarbeitete Versicherungsbedingungen ohne Unterbrechung des Schutzes zu übernehmen – nur bei insgesamt besserem Schutz, mit Angebot in Textform und einem klaren Ablehnungsrecht innerhalb von zwei Monaten.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen:
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail).
- Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen.
- Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Bedingungen aktualisiert, können Sie die neue Fassung ohne Lücke im Schutz übernehmen. Das geht aber nur, wenn der Schutz insgesamt besser wird. Sie bekommen das Angebot rechtzeitig in Textform und können in Ruhe entscheiden. Reagieren Sie nicht, gilt das als Zustimmung; lehnen Sie ab, bleiben Ihre bisherigen Bedingungen bestehen. Beiträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz auf neue Versicherungsbedingungen umstellen?
Nur wenn die neuen Bedingungen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden und der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Sie erhalten das Angebot mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht innerhalb von zwei Monaten ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Bei einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sowohl Sie als auch die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Betrifft die Umstellung auch meinen Beitrag?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.