In der Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – andernfalls sind Rücktritt oder Leistungsfreiheit möglich.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit der Schutz wie vereinbart startet, sollte der erste beziehungsweise einmalige Beitrag pünktlich beim Versicherer eingehen. Zahlt man diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistung frei sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Auf welche gesetzliche Grundlage wird beim verspäteten Beitrag verwiesen?
Verwiesen wird auf § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.