Wie die Allianz im Rahmen der Jagd-Haftpflicht Komfort ihre Haftpflichtversicherung neu kalkuliert, folgt festen Regeln: Einmal pro Kalenderjahr werden bestehende Verträge überprüft, Schadenaufwendungen und Kosten bewertet und künftige Entwicklungen einbezogen – transparent nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Neukalkulation einmal pro Jahr:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Grenzen der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Außerdem dürfen Ihnen gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Zusammenfassung und Datengrundlage:
- Für die Neukalkulation werden Jagd-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
- Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Einmal im Jahr wird geprüft, ob der Beitrag zum tatsächlichen Risiko passt. Dabei fließen ein, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben und voraussichtlich weiter entwickeln. Der eigene Gewinnanteil darf dabei nicht steigen und einmal gewährte Nachlässe bleiben bestehen. Ähnliche Verträge werden gemeinsam betrachtet, und wenn eigene Zahlen nicht ausreichen, dienen Branchendaten als Ergänzung.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten sowie die bisherige und die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Darf der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten als Grundlage nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Werden alle Verträge einzeln kalkuliert?
Nein. Jagd-Haftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden für die Neukalkulation zusammengefasst.