Nach einem Schadenfall räumt die Allianz in der Jagd-Haftpflicht Komfort beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein. Erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform nötig ist und ab wann eine Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
- Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
- Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
- Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform.
- Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich nachvollziehbar erfolgen und innerhalb der genannten Frist eingehen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Beendigung entweder sofort oder erst nach einer bestimmten Zeit gültig.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.