Für den Tarif Jagd-Haftpflicht Komfort der Allianz gilt deutsches Recht sowie die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend legt der Vertrag fest, welches Gericht bei Schadenereignissen im Ausland und bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland zuständig ist.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist grundsätzlich deutsches Recht maßgeblich. Wo geklagt werden kann, richtet sich zunächst nach den gesetzlichen Regeln. Zusätzlich gibt es zwei Sonderfälle: Bei einem Schaden im Ausland und einem inländischen Wohnsitz zum Vertragsabschluss sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig. Ziehen Sie in ein Land außerhalb der genannten europäischen Staaten, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind besondere Regelungen für Schäden im Ausland und für einen Umzug ins außereuropäische Ausland vereinbart.
Wo kann ich bei einem Schaden im Ausland klagen?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins außereuropäische Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.